Beitragsordnung
§ 1 (Grundsatz)
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Erhebung der Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 (Beschlüsse)
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Umlagen.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 (Beiträge)
Mitglieder (Beitragsklasse 01): Euro 95,–
Fördermitglieder (Beitragsklasse 02): Euro 95,–
Interessenmitglieder (Beitragsklasse 03): Euro 9.000,–
Ehrenmitglieder (Beitragsklasse 04): frei
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 5,– zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,– pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.
§ 4 (Umlagen)
- Für zusätzliche Angebote können durch die Mitgliederversammlung gesonderte Umlagen erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
§ 5 (Vereinskonto)
Bank: DB Privat- und Firmenkunden-bank (Deutsche Bank PGK)
IBAN: DE35 4007 0024 0236 6466 00
BIC: DEUTDEDB400
Gläubiger-ID: DE66ZZZ00001891833
Stand: 22.01.2020