Beitragsordnung

§ 1 (Grundsatz)

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Erhebung der Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 (Beschlüsse)

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Umlagen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 (Beiträge)

Mitglieder (Beitragsklasse 01): Euro 95,–
Fördermitglieder (Beitragsklasse 02): Euro 95,–
Interessenmitglieder (Beitragsklasse 03): Euro 9.000,–
Ehrenmitglieder (Beitragsklasse 04): frei

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  3. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 5,– zahlen.
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,– pro Mahnung erhoben.
  5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

§ 4 (Umlagen)

  1. Für zusätzliche Angebote können durch die Mitgliederversammlung gesonderte Umlagen erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

§ 5 (Vereinskonto)

Bank: DB Privat- und Firmenkunden-bank (Deutsche Bank PGK)
IBAN: DE35 4007 0024 0236 6466 00
BIC: DEUTDEDB400
Gläubiger-ID: DE66ZZZ00001891833

Stand: 22.01.2020